Träumen Sie davon, ein Haus in Italien zu besitzen?
Mit unserer Anwaltskanzlei wird dieser Traum Wirklichkeit!
Güterteilung und Auflösung von Gemeinschaften, außergerichtlich und gerichtlich. Unterstützung in allen rechtlichen und praktischen Aspekten von Immobilienkauf und-verkauf, von Ferienwohnungen bis hin zu landwirtschaftlichen Betrieben in den renommiertesten Weingegenden der Region.
In Italien ist die Beauftragung eines Notars für die Beurkundung eines Immobilienkaufs gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar erstellt den Kaufvertrag und stellt sicher, dass alle formellen rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, zusätzlich einen deutschsprachigen Anwalt hinzuzuziehen – nicht nur zur Überwindung möglicher Sprachbarrieren, sondern auch, um rechtliche Fragen zu klären, Lösungen zu erarbeiten und bei der Gestaltung des Kaufvertrags aktiv mitzuwirken.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Hypothekendarlehens in Italien und stellen sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für eine erfolgreiche Finanzierung zur Verfügung stehen.
In Italien ist es üblich, vor Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags eine Anzahlung zu leisten. Diese Anzahlung ist in der Regel nicht erstattungsfähig, falls der Käufer vom Vertrag zurücktritt. Umso wichtiger ist es, den Vorvertrag sorgfältig prüfen zu lassen, bevor eine Zahlung erfolgt.
Manchmal sind spezielle Genehmigungen erforderlich, um in Italien eine Immobilie zu erwerben. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine historische Immobilie oder eine Immobilie in einem Naturschutzgebiet handelt. Informieren Sie sich daher bereits im Vorfeld über eventuelle Genehmigungen, um mögliche Verzögerungen beim Kaufprozess zu vermeiden.
Eine italienische Steuernummer ist erforderlich, um eine Immobilie in Italien zu kaufen. Ein italienischer Anwalt kann das für Sie übernehmen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Weil zahlreiche Dokumente zum Kauf einer Immobilie in Italien auf Italienisch verfasst sind, ist es unabdingbar, einen erfahrenen Übersetzer hinzuzuziehen.
Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich in mehreren Punkten vom deutschen. Wenn Sie als Ausländer in Italien eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, sollten Sie sich unbedingt von einem erfahrenen italienischen Anwalt beraten lassen.
Beim Erwerb einer Immobilie in Italien wird der Kauf durch eine notariell beurkundete Urkunde vollzogen, die der Notar anschließend im zuständigen Immobilienregister einträgt. In Deutschland dagegen folgt auf den Kaufvertrag erst die Eintragung im Grundbuch.
Diese notarielle Urkunde hat in Italien zudem eine andere Rechtswirkung als der deutsche Kaufvertrag: Das Eigentum geht bereits mit der Beurkundung über, während Sie in Deutschland erst nach der Grundbucheintragung rechtlich als Eigentümer gelten.
Da im italienischen Recht keine Auflassungsvormerkung erforderlich ist, wird der Kaufpreis dort in der Regel unmittelbar nach der notariellen Beurkundung fällig.
Beim Immobilienkauf in Italien müssen Sie vor allem die Verjährungsfristen im Blick behalten. Ansprüche aus dem Kaufvertrag verjähren in Deutschland nach drei Jahren, während sie in Italien – je nach Anspruchsgrund – zwischen zwei und zehn Jahren liegen können. Möchten Sie eine Immobilie auf Familienmitglieder oder Nahestehende übertragen, können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein und der Vorgang kompliziert werden.
Auch die Grundsteuer verlangt besondere Aufmerksamkeit: Die Grunderwerbsteuer wird in Italien nicht am Kaufpreis festgemacht. Ihre Höhe richtet sich nach Faktoren wie der Größe der Immobilie, dem Standort, dem Baujahr sowie der Frage, ob sich der Käufer in Italien anmeldet.
Angesichts dieser Unterschiede empfiehlt es sich, einen erfahrenen italienischen Anwalt hinzuzuziehen – besonders, wenn Sie als Ausländer eine Immobilie erwerben oder verkaufen wollen. Er beschafft die notwendigen Genehmigungen, erstellt oder prüft die Verträge und begleitet Sie durch den gesamten Kauf‑ oder Verkaufsprozess.
Die Steuern für ein Haus in Italien richten sich nach der Art der Immobilie, ihrem Wert und ihrer Nutzung. Im Überblick die wichtigsten Abgaben, die beim Besitz oder Erwerb einer Immobilie in Italien zu berücksichtigen sind:
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Steuersätze und -bedingungen von Gemeinde zu Gemeinde in Italien unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, einen erfahrenen italienischen Anwalt zu konsultieren, um spezifische Fragen zu den Steuern und anderen rechtlichen Aspekten des Immobilienkaufs in Italien zu klären.
Grundlage ist meist eine jährliche Abgabe, die sich am Katasterwert der Immobilie orientiert – dem staatlich festgelegten Wert, der den Vermögenswert der Immobilie angibt. Üblicherweise bewegt sich der Steuersatz zwischen 0,2 % und 1,5 % des Katasterwerts.
Daneben existieren gemeindespezifische Ausnahmen. Manche Gemeinden befreien Ferienhäuser, die nur für begrenzte Zeit im Jahr genutzt werden; andere gewähren Vergünstigungen für Neubauten oder Immobilien, die ein Unternehmen zu Geschäftszwecken nutzt.
Erkundigen Sie sich daher frühzeitig beim zuständigen Amt Ihrer Gemeinde nach dem genauen Steuersatz und etwaigen Ausnahmen. Ein erfahrener italienischer Anwalt kann Sie dabei unterstützen und alle Fragen zum italienischen Steuerrecht sowie zur Zweitwohnsitzsteuer kläre.
Die Grundsteuer in Italien heißt „Imposta Municipale Propria“ (IMU). Ähnlich wie bei der Zweitwohnsitzsteuer richtet sich ihr Betrag nach Faktoren wie Eigentumsart und Lage der Immobilie.
Der Basissatz liegt bei 0,76 % des Katasterwerts (valore catastale). Jede Gemeinde kann diesen jedoch anpassen und Werte zwischen 0,2 % und 1,06 % festlegen. Zudem sind je nach Art und Nutzung des Objekts Freibeträge oder Ermäßigungen möglich.
Nutzen Sie die Immobilie als Hauptwohnsitz, entfällt die IMU meist vollständig; Luxusimmobilien sind hiervon oft ausgenommen.
Da die genaue Höhe der IMU von Gemeinde zu Gemeinde variiert, empfiehlt es sich, einen erfahrenen italienischen Anwalt hinzuzuziehen, um alle Fragen zur Grundsteuer und weiteren steuerlichen Aspekten zu klären.
Der Katasterwert (valore catastale) wird turnusmäßig etwa alle fünf Jahre von der Katasterbehörde (Agenzia del Territorio) überprüft und bei Bedarf angepasst.
Er entsteht aus einer Reihe von Parametern – etwa Alter, Größe, Lage und Ausstattung der Immobilie – und wird für jedes Gebäude sowie jedes Grundstück einzeln berechnet. Die Behörde kombiniert dabei mehrere Kennzahlen, unter anderem:
Der Katasterwert dient als Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuern und Abgaben, darunter die Grundsteuer (IMU), die Zweitwohnsitzsteuer, die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer.
Beachten Sie, dass dieser Wert nicht automatisch dem Marktwert entspricht; Angebot und Nachfrage können dazu führen, dass der Verkehrswert höher oder niedriger liegt.
Beim Erwerb einer Immobilie in Italien kommen hauptsächlich vier Vertragsmodelle in Betracht:
Prüfen Sie den Vertrag in allen Punkten sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen verstehen und akzeptieren, bevor Sie unterschreiben. Holen Sie dazu am besten einen erfahrenen italienischen Anwalt hinzu, der gewährleistet, dass alle nötigen Details enthalten und rechtlich abgesichert sind.
Vorkaufs-Verzichtserklärung der Pächter oder direkten Nachbarn.
Notariell beglaubigte Vollmacht
Baugenehmigung (concessione edilizia); Bewohnbarkeitszeugnis (abitabilità); eventuell nachträgliche Genehmigung eines Schwarzbaus (sanatoria) einschließlich des Zahlungsnachweises der Strafe; Energiepass (certificazione energetica)
Miet- oder Pachtverträge, insofern das Grundstück vermietet oder verpachtet ist
Bebaubarkeitsnachweis (certificato di destinazione urbanistica)
Unsere Mandanten schätzen unsere Verlässlichkeit, Fachkompetenz und das persönliche Engagement, mit dem wir ihre rechtlichen Anliegen vertreten.
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