Italienisches

Gesellschaftsrecht

Planen Sie die Gründung eines Unternehmens in Italien und benötigen Unterstützung bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform, Fragen zur Haftung, steuerlichen Regelungen oder anderen rechtlichen Rahmenbedingungen?
Dann stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite!

Italienisches Gesellschaftsrecht

Das italienische Gesellschaftsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaften regelt. Es umfasst zentrale Aspekte wie die Gründung, Strukturierung und Auflösung von Unternehmen sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.

Während das Gesellschaftsrecht in Deutschland im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist – ergänzt durch branchenspezifische Sonderregelungen –, gestaltet sich das italienische Gesellschaftsrecht deutlich komplexer.

Je nach Unternehmensform, Größe und Tätigkeitsbereich gelten in Italien unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Abläufe, die sorgfältig beachtet werden müssen.

Nahaufnahme eines Bücherregals mit juristischen Fachbüchern in einer Kanzlei oder Bibliothek

Unsere Leistungen im italienischen Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung einer Gesellschaft begleite ich meine Mandanten mit fundiertem Fachwissen. Ich berate Sie bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform, prüfe alle rechtlichen Voraussetzungen und unterstütze Sie bei der Ausarbeitung der Gründungsunterlagen sowie der Eintragung in das Handelsregister.

Auch bei Unternehmensübernahmen und -fusionen stehe ich meinen Mandanten in sämtlichen rechtlichen Fragen zur Seite. Ich begleite Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, der Umstrukturierung Ihres Unternehmens, der Anteilsübertragung sowie der rechtssicheren Abwicklung der Transaktion.

Im Bereich des italienischen Gesellschaftsvertragsrechts berate und unterstütze ich meine Mandanten bei der Ausarbeitung individueller Gesellschaftsverträge, bei der ordnungsgemäßen Durchführung von Gesellschaftsversammlungen sowie bei der rechtssicheren Umsetzung gefasster Beschlüsse.

Als italienischer Anwalt für Gesellschaftsrecht begleite ich Sie auch bei der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Ich berate Sie umfassend zur rechtlichen Umsetzung von Expansionen, Joint Ventures sowie bei geplanten Umstrukturierungen und sorge dafür, dass Ihre geschäftlichen Vorhaben rechtlich sicher umgesetzt werden.

Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Italien ist es oft sinnvoll, eine Kanzlei hinzuzuziehen, die mit dem italienischen Rechtssystem bestens vertraut ist. Unsere Kanzlei in Florenz ist auf das italienische Gesellschaftsrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit italienischen Behörden, Unternehmen und Institutionen.

Wir unterstützen Sie zuverlässig bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen mit Italien-Bezug – etwa bei der Gründung von Gesellschaften, der Gestaltung von Verträgen oder bei wirtschaftsrechtlichen Verhandlungen. Unsere Beratung bieten wir in deutscher, englischer und französischer Sprache an.

Das italienische Gesellschaftsrecht zeichnet sich durch eine hohe Komplexität aus

Im Vergleich zu den deutschen Gesellschaftsformen bietet das italienische Recht eine größere Vielfalt an Gesellschaftsmodellen. Jede dieser Formen unterliegt eigenen gesetzlichen Regelungen und Anforderungen, die bei Gründung und Betrieb genau beachtet werden müssen.

Die Unternehmensgründung in Italien ist mit einer Reihe komplexer Verfahren verbunden. So müssen beispielsweise die Gründungsdokumente notariell beglaubigt werden. Darüber hinaus sind Genehmigungen von Steuerbehörden und anderen Regulierungsstellen erforderlich. Diese Abläufe sind oft zeitintensiv und stellen insbesondere für ausländische Investoren eine Herausforderung dar.

Ein weiterer Aspekt, der das italienische Gesellschaftsrecht komplex macht, betrifft die Haftung von Unternehmensgründern und Geschäftsführern. Während in Deutschland etwa bei der GmbH die Haftung grundsätzlich auf die Höhe der Einlage beschränkt ist, existiert in Italien keine einheitliche Regelung. Die Haftungsfrage hängt dort stark von der gewählten Gesellschaftsform ab.

Gestapelte Bücher mit Lesezeichen auf dunklem Tisch, im Hintergrund ein geöffnetes Notizbuch mit Stift.

Wieso sollten Sie sich bei Fragen rund um das italienische Gesellschaftsrecht von einem erfahrenen italienischen Anwalt beraten lassen?

Für Unternehmen ist ein fundiertes Verständnis des Gesellschaftsrechts unerlässlich – nicht nur, um rechtliche Risiken zu vermeiden, sondern auch, um unternehmerisches Potenzial voll auszuschöpfen. Gerade bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist die Unterstützung durch erfahrene juristische Berater entscheidend.

Unsere Kanzlei mit Standort in Florenz sowie Büros in Berlin und Siena ist ein verlässlicher Partner für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Italien. Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Gründung und den laufenden Betrieb von Unternehmen in Italien – insbesondere in folgenden Bereichen:

1. Gründung:

  • Wie gründe und registriere ich eine Gesellschaft in Italien?
  • Welche Rechtsform ist – unter Berücksichtigung von Haftung, steuerlichen Aspekten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen – die passende für mein Unternehmen?

2. Betrieb:

  • Wie gestalte ich Gesellschaftsverträge, Satzungen und sonstige interne Regelwerke rechtssicher?
  • Wie organisiere, verwalte und führe ich meine Gesellschaft im Einklang mit italienischem Recht?
  • Welche Rechte und Pflichten treffen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in Italien?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Finanzierung meiner Gesellschaft?

3. Auslösung:

  • Wie läuft die rechtssichere Auflösung meiner Gesellschaft in Italien ab, und welche Schritte sind dabei zu beachten?

Kundenstimmen

Unsere Mandanten schätzen unsere Verlässlichkeit, Fachkompetenz und das persönliche Engagement, mit dem wir ihre rechtlichen Anliegen vertreten.

Als italienischer Anwalt bin ich Ihr verlässlicher Ansprechpartner für die rechtliche Begleitung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten in Italien. Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung unterstütze ich Sie umfassend – von der Unternehmensgründung bis zur laufenden Beratung – und biete Ihnen eine Vielzahl an juristischen Dienstleistungen, die Ihnen den Einstieg und die erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens in Italien erleichtern.