Planen Sie die Gründung eines Unternehmens in Italien und benötigen Unterstützung bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform, Fragen zur Haftung, steuerlichen Regelungen oder anderen rechtlichen Rahmenbedingungen?
Dann stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite!
Das italienische Gesellschaftsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaften regelt. Es umfasst zentrale Aspekte wie die Gründung, Strukturierung und Auflösung von Unternehmen sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Während das Gesellschaftsrecht in Deutschland im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist – ergänzt durch branchenspezifische Sonderregelungen –, gestaltet sich das italienische Gesellschaftsrecht deutlich komplexer.
Je nach Unternehmensform, Größe und Tätigkeitsbereich gelten in Italien unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Abläufe, die sorgfältig beachtet werden müssen.
Bei der Gründung einer Gesellschaft begleite ich meine Mandanten mit fundiertem Fachwissen. Ich berate Sie bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform, prüfe alle rechtlichen Voraussetzungen und unterstütze Sie bei der Ausarbeitung der Gründungsunterlagen sowie der Eintragung in das Handelsregister.
Auch bei Unternehmensübernahmen und -fusionen stehe ich meinen Mandanten in sämtlichen rechtlichen Fragen zur Seite. Ich begleite Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, der Umstrukturierung Ihres Unternehmens, der Anteilsübertragung sowie der rechtssicheren Abwicklung der Transaktion.
Im Bereich des italienischen Gesellschaftsvertragsrechts berate und unterstütze ich meine Mandanten bei der Ausarbeitung individueller Gesellschaftsverträge, bei der ordnungsgemäßen Durchführung von Gesellschaftsversammlungen sowie bei der rechtssicheren Umsetzung gefasster Beschlüsse.
Als italienischer Anwalt für Gesellschaftsrecht begleite ich Sie auch bei der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Ich berate Sie umfassend zur rechtlichen Umsetzung von Expansionen, Joint Ventures sowie bei geplanten Umstrukturierungen und sorge dafür, dass Ihre geschäftlichen Vorhaben rechtlich sicher umgesetzt werden.
Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Italien ist es oft sinnvoll, eine Kanzlei hinzuzuziehen, die mit dem italienischen Rechtssystem bestens vertraut ist. Unsere Kanzlei in Florenz ist auf das italienische Gesellschaftsrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit italienischen Behörden, Unternehmen und Institutionen.
Wir unterstützen Sie zuverlässig bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen mit Italien-Bezug – etwa bei der Gründung von Gesellschaften, der Gestaltung von Verträgen oder bei wirtschaftsrechtlichen Verhandlungen. Unsere Beratung bieten wir in deutscher, englischer und französischer Sprache an.
Im Vergleich zu den deutschen Gesellschaftsformen bietet das italienische Recht eine größere Vielfalt an Gesellschaftsmodellen. Jede dieser Formen unterliegt eigenen gesetzlichen Regelungen und Anforderungen, die bei Gründung und Betrieb genau beachtet werden müssen.
Die Unternehmensgründung in Italien ist mit einer Reihe komplexer Verfahren verbunden. So müssen beispielsweise die Gründungsdokumente notariell beglaubigt werden. Darüber hinaus sind Genehmigungen von Steuerbehörden und anderen Regulierungsstellen erforderlich. Diese Abläufe sind oft zeitintensiv und stellen insbesondere für ausländische Investoren eine Herausforderung dar.
Ein weiterer Aspekt, der das italienische Gesellschaftsrecht komplex macht, betrifft die Haftung von Unternehmensgründern und Geschäftsführern. Während in Deutschland etwa bei der GmbH die Haftung grundsätzlich auf die Höhe der Einlage beschränkt ist, existiert in Italien keine einheitliche Regelung. Die Haftungsfrage hängt dort stark von der gewählten Gesellschaftsform ab.
Für Unternehmen ist ein fundiertes Verständnis des Gesellschaftsrechts unerlässlich – nicht nur, um rechtliche Risiken zu vermeiden, sondern auch, um unternehmerisches Potenzial voll auszuschöpfen. Gerade bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist die Unterstützung durch erfahrene juristische Berater entscheidend.
Unsere Kanzlei mit Standort in Florenz sowie Büros in Berlin und Siena ist ein verlässlicher Partner für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Italien. Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Gründung und den laufenden Betrieb von Unternehmen in Italien – insbesondere in folgenden Bereichen:
Unsere Mandanten schätzen unsere Verlässlichkeit, Fachkompetenz und das persönliche Engagement, mit dem wir ihre rechtlichen Anliegen vertreten.
„Ich wollte eine Tochtergesellschaft in Norditalien gründen, hatte aber keine Erfahrung mit den italienischen Vorschriften. Die Kanzlei von Giorgio Masina hat alles organisiert – von der Gründung über die Steuernummer bis zum Handelsregister. Sie sprechen die Sprache von Unternehmern.“
"Für die Gründung unserer Tochtergesellschaft in Mailand brauchten wir rechtliche Begleitung, die sowohl das deutsche als auch das italienische Gesellschaftsrecht beherrscht. Die Kanzlei war unser perfekter Partner – effizient, kompetent und lösungsorientiert."
„Wir wollten eine bestehende GmbH in Italien übernehmen und waren auf eine Due-Diligence-Prüfung angewiesen. Giorgio Masinas Kanzlei hat unglaublich gründlich gearbeitet, Risiken frühzeitig identifiziert und die Vertragsverhandlungen begleitet. Absolut professionell.“
"Als italienische Unternehmerin in Deutschland war ich begeistert, hier einen Ansprechpartner zu finden, der mein Geschäft rechtlich in beiden Ländern absichern konnte. Die Beratung war professionell und kulturell sensibel."
„Wir sind als Tech-Firma in ein Joint Venture mit einem italienischen Partner eingestiegen. Ohne die juristische Begleitung durch die Kanzlei von Giorgio Masina hätten wir viele Risiken übersehen. Sie haben unseren Vertrag wasserdicht gemacht – auf Italienisch und Englisch.“
"Wir wollten als Start-up in den italienischen Markt expandieren und hatten viele rechtliche Fragen zur Gründung und Haftung. Die Kanzlei hat uns transparent beraten und alle Verträge wasserdicht aufgesetzt."
"Beim Erwerb von Geschäftsanteilen an einem italienischen Unternehmen hat uns das Team umfassend betreut – von der Due Diligence bis zur notariellen Umsetzung. Ohne sie hätten wir uns nicht getraut."
"Ich habe mein Familienunternehmen in Italien rechtlich neu strukturieren lassen, mit Unterstützung aus Berlin. Es war sehr hilfreich, dass die Kanzlei in beiden Ländern vernetzt ist und alles koordiniert hat."
Als italienischer Anwalt bin ich Ihr verlässlicher Ansprechpartner für die rechtliche Begleitung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten in Italien. Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung unterstütze ich Sie umfassend – von der Unternehmensgründung bis zur laufenden Beratung – und biete Ihnen eine Vielzahl an juristischen Dienstleistungen, die Ihnen den Einstieg und die erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens in Italien erleichtern.